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   BVerwG, 17.04.1997 - 3 C 2.95   

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BVerwG, 17.04.1997 - 3 C 2.95 (https://dejure.org/1997,1198)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1997 - 3 C 2.95 (https://dejure.org/1997,1198)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1997 - 3 C 2.95 (https://dejure.org/1997,1198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Referenzmengenübergang - Bescheinigung - Rücknahme - Aufschiebende Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Rechtsqualität der Bescheinigung über einen Referenzmengenübergang nach der Milch-Garantiemengen-Regelung, Folgen der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    §§ 9 Abs. 2, 10 Abs. 3 Satz 2 MGV; § 80 VwGO

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 3 C 2.95
    Das hat der erkennende Senat mit Urteil vom heutigen Tage unter denselben Beteiligten in der Sache BVerwG 3 C 3.95 entschieden; auf die Gründe des Urteils wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 3 C 2.95
    Diesen Bescheid hat die Beklagte zwar mit Bescheid vom 12. März 1987 aufgehoben; zur Zeit darf sie aber keine Maßnahme treffen, die als Vollziehung dieses Aufhebungsbescheides zu qualifizieren ist (vgl. Urteil vom 17. August 1995 - BVerwG 3 C 17.94 - Buchholz 451.511 § 6 Nr. 7), denn der Beigeladene zu 2 hat gegen ihn Klage erhoben, die nach § 80 Abs. 1 und 2 VwGO aufschiebende Wirkung hat.
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 3 C 2.95
    Ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt ist nämlich einer Vollziehung im Sinne einer Vollstreckung weder bedürftig noch zugänglich; die durch ihn verfügte Rechtsänderung tritt ohne weiteres Zutun einer Behörde von selbst ein (vgl. Urteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG VIII C 398.59 - BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59]).
  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 3 C 2.95
    Das erstere ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140, 143 [BVerwG 30.11.1989 - 3 C 47/88] = Buchholz 451.512 Nr. 18) der Fall bei Referenzmengenübergängen (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 MGV a.F.), das letztere im Falle der Zuteilung einer Referenzmenge nach § 6 Abs. 8 MGV.
  • BVerwG, 22.09.1993 - 3 B 28.93

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit des Stichwortes der "Quotenverdickung"

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 3 C 2.95
    Aus dem im Berufungsurteil zitierten Beschluß des erkennenden Senats vom 22. September 1993 - BVerwG 3 B 28.93 - Buchholz 451.512 Nr. 82 ergibt sich nichts anderes.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 254/13

    Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos verliert Doktorgrad

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 14.14 -, juris, Rdn. 32; Urteil vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 -, BVerwGE 143, 87, juris, Rdn. 15, 19; Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 WB 36.09 -, BVerwGE 136, 119, juris, Rdn. 49; Urteil vom 17. April 1997 - 3 C 2.95 -, BayVBl. 1998, 346, juris, Rdn. 22; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 43, Rdn. 43, 46.
  • BFH, 03.07.2008 - V R 40/04

    Keine unternehmerische Tätigkeit staatlicher Milchquoten-Verkaufsstellen - Keine

    Weigert sich die Molkerei, die Referenzmenge zu berücksichtigen, dann kann sich der Milcherzeuger an das HZA wenden und eine Neufestsetzung beantragen; aber auch das HZA ist ausschließlich auf den Nachweis durch eine Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 Satz 3 ZAV angewiesen: § 18 Abs. 3 Satz 2 der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) regelt ausdrücklich, dass eine für die Neuberechnung der Anlieferungs-Referenzmenge erforderliche Bescheinigung der zuständigen Landesstelle durch diesen Antrag beim HZA nicht ersetzt werden kann (vgl. zu Bescheinigungen nach der MGV über den Referenzmengenübergang aufgrund einer Pachtlandrückgabe: BVerwG-Urteil vom 17. April 1997 3 C 2.95, RdL 1997, 278, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 451.512 MGVO Nr. 126, Bayerische Verwaltungsblätter 1998, 346, unter 3.2.; vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 1986 VII R 41/86, BFHE 148, 84, unter II.3.).
  • BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu

    Die in einem Verwaltungsakt getroffenen tatsächlichen Feststellungen und die ihm zugrundeliegenden rechtlichen Erwägungen sind für einen anderen als den durch den Verwaltungsakt "geregelten" Rechtsbereich aber ausnahmsweise dann verbindlich, wenn eine derartige über die Tatbestandswirkung hinausgehende "Feststellungswirkung" gesetzlich angeordnet ist (vgl. BVerwGE 15, 332, 334 f.; 21, 33, 34 f.; BVerwG NVwZ 1987, 496, 497 mwN), und zwar solange und soweit der Verwaltungsakt, dessen Entscheidungssatz die Feststellung ist, nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (§ 43 Abs. 2 VwGO entsprechend; vgl. BVerwG, RdL 1997, 278, 279).
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